Kyffhäuserkreis fördert die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern sowie von Kampf- und Schiedsrichtern

Im Rahmen des Ausbaus der Sportförderung stellt der Landkreis insgesamt 12.500,00 EUR für die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern sowie von Kampf- und Schiedsrichtern zur Verfügung. Hierüber informierte die Landrätin des Kyffhäuserkreises, Frau Antje Hochwind-Schneider, im Rahmen eines Arbeitsgesprächs mit dem Präsidium des KKSB.

Das gesamte Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren hierzu liegt in den Händen des KKSB. Anträge sind schriftlich bis zum 31.07.2024 an die Geschäftsstelle des Kreissportbundes zu richten. Hier sind auch nähere Informationen zum Verfahren selbst erhältlich.

Auf Grund der verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen gelten folgende Fördersätze:

Für die Teilnahme am Übungsleitergrundlehrgang werden im Jahr 2024 keine Gebühren fällig. Die Teilnehmergebühren für den ersten Grundlehrgang werden den Vereinen in den kommenden Wochen zurückerstattet.

Für die Aus- und Fortbildung lizenzierter Übungsleiter des LSB Thüringen und seiner Fachverbände sowie für die Aus- und Fortbildung von Kampf- und Schiedsrichtern kann zudem eine Förderung von bis zu 75 Prozent beantragt werden. Der genaue Fördersatz wird nach Antragsschluss festgelegt. Bereits eingereichte Anträge können in Rücksprache mit der Geschäftsstelle unkompliziert auf den neuen Fördersatz angepasst werden und müssen kein zweites Mal abgegeben werden.

Das Präsidium des KKSB bedankt sich bei Frau Hochwind-Schneider sowie dem Kreistag des Kyffhäuserkreises für diese finanzielle Unterstützung. Angesichts deutlich steigender Mitgliedszahlen in unseren Vereinen sind qualifizierte Übungsleiter eine wichtige Voraussetzung zur Bewältigung dieser erfreulichen Herausforderung.

Das Präsidium des KKSB

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